Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 21.9.2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform Returo (nachfolgend „Returo“), betrieben von einem Einzelunternehmer, Turmgasse 3i, 8700 Leoben, Österreich, [PLATZHALTER: Gewerbeschein-/Firmenbuchnummer], erreichbar unter kontakt@returo.at.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Returo vermittelt zwischen Personen, die Pfandgut (Einweg- und Mehrwegflaschen, Dosen, Bierkisten) zur Abholung anbieten („Pfandgeber“), und Personen, die dieses Pfandgut gegen Entgelt abholen und einlösen („Abholer“). Returo selbst holt kein Pfand ab und löst keines ein, sondern stellt ausschließlich die technische Plattform zur Vermittlung, Terminvereinbarung und Abrechnung bereit.

§ 3 Definitionen

Im Sinne dieser Bedingungen bezeichnet „Auftrag“ die von einem Pfandgeber angelegte Abholbestellung mit Adresse, Wunschtermin und deklarierten Pfandpositionen; „Guthaben“ den einem Nutzerkonto aus abgeschlossenen Aufträgen gutgeschriebenen Betrag gemäß § 6; „Punkte“ das plattforminterne Treuepunkte-System gemäß § 8.

§ 4 Registrierung und Nutzerkonten

Die Nutzung von Returo setzt ein Nutzerkonto mit korrekten, aktuellen Daten voraus. Nutzer sind für die Richtigkeit ihrer Angaben – insbesondere der deklarierten Pfandmengen – selbst verantwortlich. Die Nutzung steht nur unbeschränkt geschäftsfähigen, mindestens 18 Jahre alten natürlichen Personen offen. Jeder Nutzer darf nur ein Konto führen; die Nutzung im Namen Dritter ohne deren Zustimmung ist nicht gestattet.

§ 5 Auftragsablauf

Der Pfandgeber erstellt einen Abholauftrag mit Adresse, Wunschtermin und deklarierten Pfandpositionen. Ein Abholer kann den Auftrag annehmen oder ein Gegenangebot mit abweichendem Termin unterbreiten. Bei der Übergabe prüft der Abholer die tatsächliche Menge und kann sie bei Abweichung von der Angabe des Pfandgebers korrigieren; Guthaben und Vergütung werden automatisch auf Basis der korrigierten Menge berechnet. Mit Bestätigung der Übergabe durch den Abholer gilt der Auftrag als erfüllt.

§ 6 Entgelte, Guthaben und Auszahlung

Returo behält eine Servicegebühr sowie einen Anteil für den Abholer vom deklarierten Pfandwert ein; die genaue Höhe wird dem Pfandgeber vor Auftragserstellung transparent angezeigt. Das Guthaben ist ein reiner Verrechnungswert innerhalb der Plattform, kein Bankkonto, keine Einlage und nicht durch die Einlagensicherung geschützt; es wird nicht verzinst. Nutzer können ihr verfügbares Guthaben jederzeit ganz oder in Teilbeträgen zur Auszahlung auf ihr verbundenes Bankkonto anfordern; die Auszahlung erfolgt automatisiert per Banküberweisung (Stripe Connect). Bei einem Auszahlungsbetrag unter 10 € fällt eine Auszahlungsgebühr von 0,45 € an, die direkt vom überwiesenen Betrag abgezogen wird; ab 10 € ist die Auszahlung gebührenfrei. Returo weist auf Rechnungen und Auszahlungsbelegen keine Umsatzsteuer aus.

§ 7 Spende des Guthabens

Pfandgeber können ihr verfügbares Guthaben statt einer Auszahlung an eine der in der App angebotenen Organisationen spenden. Die Auswahl der Organisationen trifft Returo; sie kann jederzeit geändert oder eingestellt werden. Der Nutzer wählt dabei den Betrag selbst; gespendet werden kann jeder Teilbetrag bis zur Höhe des zum Zeitpunkt der Spende verfügbaren Guthabens. Für eine Spende fällt keine Auszahlungsgebühr an, und es ist kein verbundenes Bankkonto erforderlich.

Die Spende erfolgt nicht unmittelbar durch den Nutzer an die Organisation: Der Betrag verbleibt zunächst bei Returo und wird von Returo in gesammelter Form an die gewählte Organisation weitergeleitet. Returo verpflichtet sich, sämtliche auf diesem Weg gespendeten Beträge ungeschmälert und zweckgebunden an die jeweils gewählte Organisation weiterzuleiten, und behält davon keinen Anteil ein.

Da rechtlich Returo und nicht der Nutzer als Zuwendender gegenüber der Organisation auftritt, kann für auf diesem Weg gespendete Beträge keine auf den Nutzer lautende Spendenbestätigung ausgestellt und keine Übermittlung an die Finanzverwaltung zum Zweck der steuerlichen Absetzbarkeit vorgenommen werden. Wer eine steuerlich absetzbare Spende leisten möchte, muss diese direkt bei der Organisation tätigen. Der Nutzer erhält für seine Spende einen Spendenbeleg in der App, der ausschließlich der Dokumentation der Verwendung seines Guthabens dient.

Mit Bestätigung der Spende erlischt der Anspruch des Nutzers auf Auszahlung des gespendeten Guthabens. Eine Spende kann danach nicht mehr widerrufen, rückgängig gemacht oder in eine Auszahlung umgewandelt werden.

§ 8 Punkte-Programm

Für abgeschlossene Aufträge erhalten Pfandgeber und Abholer jeweils Punkte, deren aktuelle Höhe in der App einsehbar ist. Punkte können ausschließlich innerhalb von Returo eingelöst werden – als Pfandgeber zur Reduktion der Servicegebühr bei Auftragserstellung, als Abholer zur Erhöhung der eigenen Vergütung bei Auftragsannahme. Eine Barauszahlung, Übertragung an andere Nutzer oder Nutzung außerhalb der Plattform ist ausgeschlossen. Mit Löschung des Nutzerkontos verfallen nicht eingelöste Punkte ersatzlos.

§ 9 Pflichten des Abholers

Der Abholer verpflichtet sich, das übernommene Pfandgut ordnungsgemäß einzulösen und den nach Abzug seines eigenen Anteils verbleibenden Betrag über die auf Returo hinterlegte Zahlungsmethode an Returo weiterzuleiten.

§ 10 Kommunikation

Für die Abwicklung eines Auftrags steht Pfandgeber und Abholer ein auftragsbezogener Chat zur Verfügung. Die Kommunikation hat sachlich und respektvoll zu erfolgen; beleidigende, betrügerische oder missbräuchliche Nachrichten sind untersagt. Nutzer können andere Nutzer bei Bedarf blockieren, wodurch die weitere Kommunikation über die Plattform unterbunden wird. Kontaktdaten, die im Rahmen eines Auftrags bekannt werden, dürfen nicht für plattformfremde Zwecke verwendet werden.

§ 11 Stornierung durch den Pfandgeber

Ein Auftrag kann durch den Pfandgeber storniert werden, solange er noch keinem Abholer zugewiesen wurde. Nach Zuweisung ist eine einseitige Stornierung ausgeschlossen; in Ausnahmefällen entscheidet der Support.

§ 12 Problemmeldung durch den Abholer

Kann ein Abholer eine bereits angenommene Abholung nicht wie vereinbart durchführen (z. B. weil der Pfandgeber nicht erreichbar ist), kann er dies in der App unter Angabe eines Grundes melden. Der für den Auftrag reservierte Betrag wird dem Abholer daraufhin wieder gutgeschrieben, eingelöste Punkte werden zurückerstattet. Der Returo-Support prüft den gemeldeten Fall und entscheidet über das weitere Vorgehen.

§ 13 Streitfälle

Bei Unstimmigkeiten zwischen Pfandgeber und Abholer – etwa zur abgeholten Menge oder zum Ablauf einer Übergabe – können sich beide Seiten an den Returo-Support (kontakt@returo.at) wenden. Returo bemüht sich um eine einvernehmliche Klärung, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet und trifft keine für beide Seiten bindende Schiedsentscheidung. Weitergehende Rechte, insbesondere der Gang zu den ordentlichen Gerichten, bleiben unberührt.

§ 14 Bewertungen

Sobald der Abholer eine Abholung bestätigt hat, können sich Pfandgeber und Abholer einmalig gegenseitig mit 1 bis 5 Sternen bewerten; der Bewertungsschnitt ist für andere Nutzer sichtbar. Bewertungen müssen wahrheitsgemäß und sachlich sein; beleidigende, diskriminierende oder erkennbar missbräuchliche Bewertungen sind untersagt. Returo kann rechtswidrige oder erkennbar manipulierte Bewertungen entfernen.

§ 15 Verfügbarkeit

Returo ist um eine durchgehende Erreichbarkeit der Plattform bemüht, übernimmt hierfür jedoch keine Gewähr. Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Ausfälle eingesetzter Drittanbieter (z. B. Zahlungsabwicklung, Kartendarstellung) können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken.

§ 16 Sperrung und Kündigung

Returo kann bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß gegen diese AGB, gegen geltendes Recht oder bei missbräuchlicher Nutzung ein Nutzerkonto vorübergehend sperren oder den Nutzungsvertrag fristlos kündigen. Unabhängig davon kann jeder Nutzer sein Konto selbst in den Einstellungen löschen, sofern keine offenen Aufträge bestehen und das Guthaben nicht mehr als 0,45 € beträgt (kleinere, ohnehin nicht auszahlbare Restbeträge verfallen dabei ersatzlos); personenbezogene Daten werden dabei entfernt, bereits abgeschlossene Aufträge bleiben aus buchhalterischen Gründen in anonymisierter Form bestehen.

§ 17 Haftung

Returo haftet nicht für die Richtigkeit der von Pfandgebern deklarierten Mengen oder für Schäden, die im Rahmen der eigenverantwortlich durchgeführten Abholung zwischen Pfandgeber und Abholer entstehen, soweit gesetzlich zulässig. [PLATZHALTER: konkrete Haftungsklauseln nach österreichischem Recht ergänzen.]

§ 18 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Leoben. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung. Returo kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern; wesentliche Änderungen werden den Nutzern rechtzeitig vorher mitgeteilt, die weitere Nutzung nach Ablauf einer angemessenen Frist gilt als Zustimmung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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